Erbschaftsteuer-Richtlinien - Einführung

I. Einführung

 

(1) 1Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 sind Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts und der dazu notwendigen Regelungen des Bewertungsrechts. 2Sie dienen der Verwaltungsvereinfachung und der Vermeidung unbilliger Härten.

 

(2) 1Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 2. November 2011 entsteht. 2Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem

3. November 2011 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schen- kungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 3. November 2011 anzu-

wenden sind. 3Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.

 

(3) Diesen Richtlinien liegen, soweit im Einzelnen keine andere Fassung angegeben ist, das Erb- schaftsteuer-  und  Schenkungsteuergesetz  in  der  Fassung  der  Bekanntmachung  vom  27. Februar

1997 (BGBl. I S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 und das Bewertungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I S. 230), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 zugrunde.

 

(4) Soweit in den nachstehenden Richtlinien auf das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Ein- kommensteuer-Richtlinien (EStR), das Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Körperschaftsteuer- Richtlinien (KStR) sowie die Abgabenordnung (AO) verwiesen wird, ist die am jeweiligen Besteuerungs- bzw. Feststellungszeitpunkt geltende Fassung* maßgebend.

 

 

* Zitiert werden die EStR 2005, geändert durch die EStÄR 2008und die KStR 2004.



Zur Inhaltsübersicht der ErbStR 2011