BMF-Schreiben vom 02.01.2015 - Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften; Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absa

BMF: Az. IV D 4 - S 3102/07/10001 DOK 2015/0000036

Gemäß § 203 Absatz 2 BewG gebe ich den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2. Januar 2015 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 0,99 Prozent errechnet.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag